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ArbG Stralsund, 11.11.2010 - 2 Ca 71/10 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 11.11.2010 - 2 Ca 71/10
- ArbG Stralsund, 16.11.2010 - 2 Ca 71/10
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11
- BAG, 03.01.2012 - 6 AZN 1481/11
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 30.08.2011 - 5 Sa 3/11
Keine Klagefrist für die Kündigungsschutzklage im Berufsausbildungsverhältnis bei …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 11. November 2010 (2 Ca 71/10) abgeändert.das Urteil des Arbeitsgerichts Stralsund vom 16. November 2010 (2 Ca 71/10) abzuändern und festzustellen, dass das Berufsausbildungsverhältnis zwischen den Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung vom 1. Oktober 2009, zugegangen am 2. Oktober 2009, noch durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 13. April 2010, beendet wurde.